Nachdem ich vorhin den heise Artikel über DNSSEC gelesen hatte, ging mir durch den Kopf, wie sich DNSSEC auf die geplanten DNS-Sperren der Bundesregierung auswirken würde. Immerhin forciert die ICANN gerade mal wieder das Thema und drängt darauf, die Root-Zone noch in 2009 zu sichern.

Ich stellte daraufhin diese Frage über twitter und bat Johnny Hauesler vom Spreeblick sie weiterzuverbreiten, was er freundlicherweise auch tat. Nach nicht einmal einer Stunde bekam ich schon meine Antwort (Danke an spreeblick und beanieboi)

Zitat:

Allerdings stützt sich auch das vom Bundesfamilienministerium auf den Weg gebrachte Gesetz für Internetsperren kinderpornographischer Websites auf DNS-Manipulationen:

Wer eine Seite ansurfen möchte, die auf der Sperrliste steht, erhält die IP-Adresse des (voraussichtlich beim BKA beheimateten) Stoppseitenservers und nicht vom ursprünglich vorgesehenen Server.

Bei flächendeckendem Einsatz von DNSSEC und Abstimmung der Software auf den Clientrechnern wird der Surfer entweder eine Fehlermeldung erhalten oder ( was wahrscheinlicher ist ) sein Browser wird mehrere Nameserver (,,Auskünfte”) anfragen, bis er eine Antwort mit gültiger Signatur erhält.

Die Folge der Einführung von DNSSEC ist eine weitgehende Wirkungslosigkeit der angedachten Sperren.

Mein Fazit: #fail für Frau vdL

Andererseits ist das vielleicht garnicht so schlecht. So schnell wie sie kam, verschwindet die Sperre auch wieder (hoffentlich).
Naja, wir werden sehen.

~~ sjuerges

Update 1: Korrekturen

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