Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

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DNSSEC vs. DNS-Sperren

25. Juni 2009 sebastian

Nachdem ich vorhin den heise Artikel über DNSSEC gelesen hatte, ging mir durch den Kopf, wie sich DNSSEC auf die geplanten DNS-Sperren der Bundesregierung auswirken würde. Immerhin forciert die ICANN gerade mal wieder das Thema und drängt darauf, die Root-Zone noch in 2009 zu sichern.

Ich stellte daraufhin diese Frage über twitter und bat Johnny Hauesler vom Spreeblick sie weiterzuverbreiten, was er freundlicherweise auch tat. Nach nicht einmal einer Stunde bekam ich schon meine Antwort (Danke an spreeblick und beanieboi)

Zitat:

Allerdings stützt sich auch das vom Bundesfamilienministerium auf den Weg gebrachte Gesetz für Internetsperren kinderpornographischer Websites auf DNS-Manipulationen:

Wer eine Seite ansurfen möchte, die auf der Sperrliste steht, erhält die IP-Adresse des (voraussichtlich beim BKA beheimateten) Stoppseitenservers und nicht vom ursprünglich vorgesehenen Server.

Bei flächendeckendem Einsatz von DNSSEC und Abstimmung der Software auf den Clientrechnern wird der Surfer entweder eine Fehlermeldung erhalten oder ( was wahrscheinlicher ist ) sein Browser wird mehrere Nameserver (,,Auskünfte”) anfragen, bis er eine Antwort mit gültiger Signatur erhält.

Die Folge der Einführung von DNSSEC ist eine weitgehende Wirkungslosigkeit der angedachten Sperren.

Mein Fazit: #fail für Frau vdL

Andererseits ist das vielleicht garnicht so schlecht. So schnell wie sie kam, verschwindet die Sperre auch wieder (hoffentlich).
Naja, wir werden sehen.

~~ sjuerges

Update 1: Korrekturen

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  1. David T.
    25. Juni 2009, 23:45 | #1

    Leider ist es nicht ganz so einfach. Die Überprüfung erfolgt typischerweise durch sogenannte Recursive bzw. Cache-Only Name Server, da davon ausgegangen wird, dass man diesen Servern “vertrauen” kann. Das sind jedoch die Server, die vom ISP gestellt werden und die von Frau v. d. Leyen als Ziel für ihre Zensurkampagne ausgewählt wurden.

    Man kann natürlich immer manuell die Prüfung direkt am eigenen PC aktivieren oder einfach einen vertrauenswürdigen Recursive Name Server verwenden. Ersteres garantiert jedoch nicht, dass man die Zensur wirklich umgehen kann, sondern nur, dass man im Falle einer Umleitung/Stoppseite einen DNS-Fehler angezeigt bekommt. Zweiteres kann man bereits jetzt zur Umgehung der in Deutschland eingeführten Zensurmaßnahmen verwenden.

    Sollte sich die Unterdrückung der Grundrechte via DNS-Sperren weiter verbreiten, sehe ich Hoffnung, dass viele Programme künftig automatisch die vom Recursive Name Server zurückgelieferten Ergebnisse überprüfen.

  2. 26. Juni 2009, 07:44 | #2

    Stimmt. Aber ich glaube, das ist mit “Abstimmung der Software auf den Clientrechnern” gemeint.

Kommentare sind geschlossen